Lehre als Schuhmacher/-in

SchuhmacherInnen sind im Gewerbe (hauptsächlich Kleinbetriebe) und in der Industrie tätig. Die Ausbildung von SchuhmacherInnen dauert 3 Jahre. Sie fertigen Schuhe in Serie oder nach Maß (nur noch selten und in Kleinbetrieben, mit Ausnahme von Orthopädieschuhmachereien) und führen Reparaturen sowie Umarbeitungen an Schuhen durch. In der Industrie arbeiten SchuhmacherInnen mit computergesteuerten Maschinen, die halb- oder vollautomatisch arbeiten. Verarbeitet werden verschiedene Materialien wie Leder, synthetische und textile Werkstoffe.

Lehrlingsentschädigung lt. Kollektivvertrag (brutto) im Schuhmachergewerbe (Stand 01.01.2024)

1. Lehrjahr: € 800,-
2. Lehrjahr: € 940,-
3. Lehrjahr: € 1.280,-