Lehre als Koch/Köchin

Dein Hauptaufgabenfeld als Koch/Köchin liegt natürlich in der Küche. Dort kochst du nach Rezept die anstehenden Gerichte. Oder experimentierst mit unterschiedlichen Zutaten und erschaffst gar vollkommen neue Gerichte.

Die Ausbildung als Koch oder Köchin

Kein größeres Geschäft, keine Behörde und auch die meisten Großunternehmen kommen ohne sie aus - Köche und Köchinnen.

Sie bereiten schmackhafte Speisen zu, überraschen uns immer wieder mit neuen Geschmackserlebnissen und machen uns nach einem anstrengen Tag wieder satt.

Der Koch oder die Köchin sind für das leibliche Wohl aller Hungrigen zuständig und sorgen für einen konstanten Nachschub an verschiedensten Köstlichkeiten.

 

 

1. Die Tätigkeiten
 

Darüber hinaus bestellst du die notwendigen Zutaten, führst die Qualitätskontrolle dieser durch und hältst beständig Buch über den momentanen Vorrat an Lebensmitteln.

Je nach Arbeitsort können sich deine Aufgaben allerdings auch abwechseln. In Großküchen, Kantinen und Mensen wirst du häufig einem bestimmten Bereich zugeteilt. Diese umfassen die warmen Speisen - in der Regel die Hauptspeise - kalte Gerichte und Vorspeisen oder die Dessert-Theke.

So vielfältig wie Mahlzeiten sein können, so vielseitig gestaltet sich dein Aufgabenbereich.

2. Die Anforderungen

Die einzige formale Einstellungsvoraussetzung bildet die abgeschlossene neunjährige Schulpflicht.

Alles darüber hinaus, liegt an deinem Erfahrungsschatz, Können und Interessen.

Viele Arbeitgeber wollen bei einem Koch oder einer Köchin in erster Hinsicht eine schnelle Auffassungsgabe sehen, da diese unerlässlich ist beim Kochen nach Rezept.

Aber natürlich solltest du einen feinen Geschmacks- und Geruchssinn mitbringen, damit du gegebenenfalls Anpassungen vornehmen kannst.

Hat der Braten schon genügend Salz? Braucht der Apfelstrudel womöglich noch eine Prise Zimt? Das hast du in der Hand.

Weitere Fähigkeiten des Kochs umfassen:

- Hygienebewusstsein (insbesondere beim Kochen mit Fleisch und Fisch)
- Organisationstalent (z. B. Fristgerechtes Abliefern der Speisen)
- Gute Verfassung (du bist ständig auf den Beinen und musst selbst große, schwere Mengen an Nahrung verarbeiten)
- Bereitschaft zum Schichtdienst (viele Hotels haben eine beispielsweise eine Nachtschicht)

3. Das Gehalt

Koch wird man nicht nur des Geldes wegen, sondern weil man sich dazu berufen fühlt.

Denn angesichts der mitunter schweren, körperlichen Arbeit und den langen Arbeitszeiten von bis zu zehn Stunden, hinkt der Verdienst oftmals hinterher.

 

Lehrlingsentschädigung lt. Kollektivvertrag (brutto) im Hotel- und Gastgewerbe (Stand 01.05.2023)

1. Lehrjahr: € 925,-
2. Lehrjahr: € 1.035,-
3. Lehrjahr: € 1.215,-
4. Lehrjahr: € 1.305,-

Das Gehalt bewegt sich im guten Durchschnitt im Vergleich zu anderen Ausbildungen.

Nichtsdestotrotz solltest du in Erwägung ziehen, ob du während der Ausbildung noch lieber bei den Eltern wohnst. Oder du beantragst gleich eine Berufsausbildungshilfe als Unterstützung.

Obwohl das Ausbildungsgehalt mager ist, bieten sich nach der Ausbildung sehr gute Verdienstchancen. Als Küchenchef kannst du bis zu 3200 Euro brutto verdienen.

Manche Restaurants bieten überdies eine Umsatzbeteiligung an. Läuft der Laden gut, bekommst du einen Prozentsatz der Einnahmen obendrauf. Als Koch oder Köchin zahlt sich Leistung aus.

 

 

4. Ablauf der Ausbildung

Die Lehre dauert im Regelfall drei Jahre, wenn du einem Restaurant oder beispielsweise an Hotelfachschulen deine Ausbildung absolvierst.

Fünf Jahre dauert hingegen die Ausbildung an den höheren Lehranstalten, die bei geeigneter Qualifikation für dich offen stehen.

Am Ende steht wieder wie in anderen Berufen die Lehrabschlussprüfung.

5. Karrieremöglichkeiten

Der meist gewählte Weg des Kochs oder der Köchin ist die Meisterprüfung. Hier musst du eine Gebühr bezahlen, um teilnehmen zu können. Die Investition rechnet sich allerdings, da du bessere Verdienstchancen eröffnet bekommst.

Abschließend bildet die Selbstständigkeit noch eine Option. Hierfür belegst du Vorbereitungskurse und erhältst anschließend die Gastgewerbe-Befähigung. Damit darfst du dein eigenes Lokal eröffnen. Dort bestimmst du deinen Verdienst dann selbst.