Lehre als Fleischverarbeiter/-in

FleischverarbeiterInnen arbeiten in Betrieben des Fleischergewerbes oder in der fleischverarbeitenden Industrie. Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Zu den Aufgaben von FleischverarbeiterInnen gehören das Zerlegen des Schlachtviehs, die verkaufsgerechte Vorbereitung des Fleisches sowie die Verarbeitung zu Fleisch- und Wurstwaren.

Da das Schlachten des Viehs vorwiegend in spezialisierten Schlachthöfen erfolgt, ist die Tätigkeit der FleischverarbeiterInnen von der Fleischzerlegung und der Herstellung von Fleischerzeugnissen und Würsten geprägt.

Bei der Zubereitung von verkaufsfertigem Fleisch zerteilen die FleischverarbeiterInnen die Stücke, trennen das Fleisch von den Knochen und bereiten es für den Verkauf und für die Verarbeitung zu Wurst- und Selchwaren vor.

Die steigende Mechanisierung der Fleischverarbeitung und die Verbesserung der verwendeten Maschinen bewirken erhebliche Arbeitserleichterungen. Viele Arbeiten, die früher händisch durchgeführt wurden (z.B. das Tragen und Heben von Lasten), werden heute durch entsprechende Geräte und Vorrichtungen erleichtert.

In Industriebetrieben sind die einzelnen Tätigkeiten meist in Arbeitsschritte zerlegt, d.h. die FleischverarbeiterInnen sind oft nur auf eine bestimmte Tätigkeit oder auf die Herstellung bestimmter Produkte spezialisiert, während sie in kleineren Betrieben alle beschriebenen Arbeiten durchführen.

Lehrlingsentschädigung lt. Kollektivvertrag (brutto) im Fleischergewerbe (Kärnten und Vorarlberg leicht abweichend)

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