Lehre
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Im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes sprechen wir in allen Bereichen und Stellenausschreibungen Damen und Herren gleichermaßen an und stellen fest, dass die Bereitschaft zur kollektivvertraglichen Überzahlung bei entsprechender Qualifikation und Praxiserfahrung besteht.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung!