Lehre
Lehre
Durch die integrative Berufsausbildung sollen Jugendliche, die aufgrund ihrer Einschränkung eine reguläre Lehre nicht abschließen können, eine berufliche Ausbildung erhalten und sich in das Berufsleben eingliedern können.
Es gibt 2 Möglichkeiten der integrativen Berufsausbildung:
1. Berufsausbildung in einem Lehrberuf mit einer um bis zu zwei Jahren verlängerten Lehrzeit. Berufsschule findet wie gewohnt statt. Der Abschluss erfolgt mit der Lehrabschlussprüfung.
2. Berufsausbildung in einer Teilqualifikation eines Lehrberufes in einer Zeitdauer von ein bis drei Jahren. Die Ausbildung wird auf bestimmte Teile des Berufsbildes eines Lehrberufes eingeschränkt. Sie kann ergänzt werden durch Teile von Berufsbildern anderer Lehrberufe. Die Berufsschule wird ausgesetzt. Der Abschluss erfolgt mit einer Abschlussprüfung.
Wer kommt für die integrative Berufsausbildung infrage?
Für die integrative Berufsausbildung kommen benachteiligte Personen in Betracht. Das sind Personen, die nicht in eine reguläre Lehre vermittelt werden können. Sie müssen einer der folgenden Gruppen angehören:
* Personen mit sonderpädagogischem Förderbedarf am Ende der Pflichtschule, die zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet wurden
* Menschen mit Behinderung
* Personen, bei denen aus ausschließlich persönlichen Gründen angenommen werden muss, dass für sie keine Lehrstelle gefunden werden kann
Ausbildungsort:
Die Ausbildung soll vorrangig in Lehrbetrieben durchgeführt werden. Wenn Jugendliche im Rahmen der integrativen Berufsausbildung in einem Lehrverhältnis mit verlängerter Lehrzeit ausgebildet werden, müssen sie die Berufsschule besuchen. Während der Ausbildung im Rahmen einer Teilqualifizierung besteht das Recht bzw. die Pflicht zum Besuch der Berufsschule. Das Ausmaß richtet sich nach den festgelegten Ausbildungszielen.
Berufsausbildungsassistenz:
Das Ausbildungsverhältnis ist durch eine Berufsausbildungsassistenz zu begleiten. Berufsausbildungsassistent:innen begleiten und unterstützen dabei benachteiligte Jugendliche und Jugendliche mit Behinderung während der Ausbildung im Betrieb bzw. in der Ausbildungseinrichtung und in der Berufsschule.
Eisenstadt: Rettet das Kind
Oberwart: Vamos
Zu ihren Aufgaben zählen
* Begleitung und Unterstützung der Jugendlichen während des Ausbildungsverhältnisses. Die Assistent:innen helfen bei der Lösung von sozialpädagogischen, psychologischen und didaktischen Problemen im Rahmen der Ausbildung.
* Mitwirkung bei der Festlegung der Ausbildungsziele zu Beginn der Ausbildung. Die Ziele der integrativen Berufsausbildung werden dabei gemeinsam festgelegt. Beteiligt sind die Jugendlichen selbst, die Erziehungsberechtigten, die zuständigen Personen in den Lehrbetrieben oder Ausbildungseinrichtungen aber auch die Schulbehörde erster Instanz und Vertreterinnen bzw. Vertreter der Schule.
* Abnahme von Abschlussprüfungen gemeinsam mit Expert:innen am Ende der Ausbildung für Jugendliche, die in Teilqualifikation ausgebildet werden.
* Unterstützung bei einem Wechsel zwischen den Ausbildungsarten
Abschluss der integrativen Berufsausbildung:
* bei verlängerter Lehrzeit: Lehrabschlussprüfung
* bei Teilqualifikation: Abschlussprüfung über die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten frühestens zwölf Wochen vor dem regulären Ende der Ausbildung. Die erreichte Qualifikation wird durch einen Berufsexpert:in und ein Mitglied der Berufsausbildungsassistenz festgestellt.
cid: 549001279